Informatikgestützte Transaktionsüberwachung und Geldwäschereiprävention: Eine informationelle Betrachtung
Transaktionen i.S. geldwäschereitechnischer Realisierungshandlungen sind lediglich Fäden, unspezifische Verbindungen, deren Risiko ausschliesslich im (Gesamt-)Muster, in der Infrastruktur der Geldwäscherei erkannt und qualifiziert werden kann. Entsprechend vermag die - durch die EBK - in Art. 12 GwV EBK eingeführte informatikgestützte Transaktionsüberwachung, welche insbesondere lediglich linear und intraorganisational strukturiert ist, keinen «wesentlichen» Beitrag zu Geldwäschereibekämpfung zu leisten; der erhebliche (individuelle) finanzielle Aufwand steht daher in keinem ausreichenden Verhältnis zum (Geldwäscherei-)Präventionspotenzial.
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