Gemeinsamer Haushalt über 800 Meter Distanz?
Wer seine hilflose Mutter betreut, die in einer Entfernung von 800 Metern wohnt, kann laut einem neuen Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG) keine Betreuungsgutschrift der AHV beanspruchen, weil von gemeinsamem Haushalt keine Rede sein kann.
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