Umsetzung des Freizügigkeitsabkommens, Auswirkungen beim Familiennachzug
Aufgrund der ersten Erfahrungen bei der Umsetzung des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedern einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit sowie des Abkommens vom 21. Juni 2001 zur Änderung des Übereinkommens vom 4. Januar 1960 zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) (im Folgenden FZA) bestehen verschiedene Fragen im Zusammenhang mit den Auswirkungen des FZA auf die Regelung des Familiennachzugs und mit Bezug auf die Beurteilung von Rechtsmissbräuchen. Nach Auffassung von IMES kann die von den Behörden angewandte Praxis bezüglich der Ablehnung von rechtsmissbräuchlich gestellten Gesuchen unverändert weitergeführt werden. Dies gilt unabhängig davon, ob die Gesuche gestützt auf die Bestimmungen des ANAG oder des FZA eingereicht werden.
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