Kirchen und Staat
Abstimmungstermin im November 2003
Die Abstimmung über das gesamte Paket der Neuregelung des Verhältnisses zwischen Kirchen und Staat im Kanton Zürich (NZZ 5. 4. 03) kann auf den 30. November 2003 angesetzt werden. Die von der Evangelischen Volkspartei (EVP) dagegen beim Bundesgericht eingereichte staatsrechtliche Beschwerde erhält keine aufschiebende Wirkung, wie aus einer Verfügung des zuständigen Kammerpräsidenten hervorgeht.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare