Jusletter

Steuerliche Behandlung von Hanf-Produkten, Rauschpilzen u.dgl.

Praxismitteilung ESTV, Hauptabteilung Mehrwertsteuer

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Indirekte Steuern
  • Zitiervorschlag: Jurius, Steuerliche Behandlung von Hanf-Produkten, Rauschpilzen u.dgl., in: Jusletter 17. März 2003
Die Lieferungen von Hanf, Rauschpilzen und ähnlichen Produkten unterliegen der Mehrwertsteuer ungeachtet dessen, ob der Verkauf eines Produkts an sich illegal ist oder ob es als schädlich eingestuft wird.

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