Schiedsstelle entscheidet über urheberrechtliche Vergütungspflicht für PCs
Nach einem Einigungsvorschlag, den die Schiedsstelle nach dem Urheberrechtswahrnehmungsgesetz (De) am Freitag, dem 31. Januar 2003, beschlossen hat, sind Hersteller bzw. Importeure von Personal Computers (PCs), unter bestimmten Umständen auch Händler, grundsätzlich verpflichtet, an Wort- und Bildurheber bzw. an Verwertungsgesellschaften, die die Urheberrechte in diesem Bereich treuhänderisch wahrnehmen, eine Vergütung zu zahlen.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare