Demuth v. Switzerland
Case of Demuth v. Switzerland (Application no. 38743/97)
In der Sache «Demuth gegen die Schweiz» konnte der EGMR keine Verletzung von Art. 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) feststellen. Der Entscheid vom 5. November 2002 (no. 38743/97) wird im Folgenden im Volltext wiedergegeben.
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