Nicht alles sofort zum Bund
Klärungen zur Effizienzvorlage
Die im Rahmen der sogenannten Effizienzvorlage erfolgte Übertragung neuer Strafverfolgungskompetenzen auf den Gebieten der organisierten Kriminalität, der Wirtschaftskriminalität, der Korruption und der Geldwäscherei an den Bund hat nicht zur Folge, dass die am 1. Januar 2002 bei den Kantonen hängigen Verfahren umgehend der Bundesanwaltschaft abgetreten werden müssten.
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