Exkrementenpornographie bleibt strafbar
Zulässige Beschränkung des Rechts auf Meinungsäusserung
Das geltende Verbot von Pornographie, die Akte mit Gewalt oder Exkrementen zeigt, verletzt laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts die in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verankerte Freiheit der Meinungsäusserung nicht.
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