Berichtigung: Staat Zürich - nicht Stadt Zürich
Im Streit um die Löhne der Zürcher Handarbeits- und Hauswirtschaftslehrerinnen hatte nicht die Stadt Zürich Beschwerde beim Bundesgericht erhoben, wie auf Grund eines Versehens in der Montagausgabe der NZZ zu lesen war, sondern der Staat Zürich.
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