Dienstpflicht(ersatz) nur für Männer
Keine verfassungswidrige Geschlechtsdiskriminierung
Dass in der Schweiz nur Männer Wehrpflichtersatz zahlen müssen, wenn sie weder Militärdienst noch Ersatzdienst leisten, verstösst laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts nicht gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung der Geschlechter, wie er in der Bundesverfassung und verschiedenen internationalen Vereinbarungen verankert ist. Eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde, mit der ein dienstuntauglicher Mann den ihm in Rechnung gestellten Wehrpflichtersatz anfocht, ist in Lausanne im vereinfachten Verfahren als «offensichtlich unbegründet» abgewiesen worden (Art. 36a Bundesrechtspflegegesetz).
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