Steffi Graf gegen Microsoft GmbH
Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Köln vom 28.05.2002 zur Berufungsverhandlung in Sachen "Steffi Graf gegen Microsoft GmbH"
Das Oberlandesgericht Köln hat am 28.05.2002 in dem einstweiligen Verfügungsverfahren "Steffi Graf gegen Microsoft GmbH" über die Berufung der Microsoft GmbH entschieden (15 U 221/01). Der Microsoft GmbH (Antragsgegnerin) war vom Landgericht Köln im einstweiligen Verfügungsverfahren verboten worden, Abbildungen der bekannten Tennisspielerin Steffi Graf (Antragstellerin), welche diese aufgrund technischer Manipulationen nackt erscheinen lassen, zu veröffentlichen und/oder veröffentlichen zu lassen, zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen, insbesondere im Internet zur Ansicht, zum Download und/oder zum Verkauf anzubieten und/oder anbieten zu lassen. Das Oberlandesgericht Köln hat die Entscheidung des Landgerichts Köln vom 05.10.2001 bestätigt und die dagegen gerichtete Berufung der Microsoft GmbH zurückgewiesen.
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