Einkaufszentrum Dietikon
Schriftliche Urteilsbegründung liegt vor
Das Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich hatte am 25. Januar 2001 dem geplanten Bau des Coop-Verbraucherzentrums im Industriegebiet von Dietikon zugestimmt (NZZ 26. 3. 01), obwohl es an einer genügenden Erschliessung mit öffentlichen Verkehrsmitteln gemäss § 237 Abs.1 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes fehlt. Das ist der Grund, weshalb das Bundesgericht am 14. Februar 2002 eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde des Verkehrsclubs der Schweiz (VCS) gutgeheissen und den Entscheid des Verwaltungsgerichts aufgehoben hat (NZZ vom 18. 2. 02).
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