Ausfahrt ist nicht Autobahn
Eine Autobahnausfahrt birgt ein Gefahrenpotenzial, das mit demjenigen einer Ausserortsstrecke vergleichbar ist und nicht mit jenem einer Autobahn. Dies geht aus einem neuen Urteil des Bundesgerichts im Fall eines Autolenkers hervor, dem der Führerausweis für einen Monat entzogen worden war, nachdem er auf einer Autobahnausfahrt die signalisierte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 26 km/h überschritten hatte.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare