Wer bezahlt den Telefonsex
BGH Versäumnisurteil vom 22.11.2001, III ZR 5/01
Im Jusletter vom 26. November 2001 wurde unter dem Titel «Tochter muss Rechnung zahlen, wenn Vater mit ihrem Handy Sexnummern anwählt» auf einen Entscheid des dt. Bundesgerichtshofes hingewiesen. Im Folgenden wird die Begründung zum Versäumnisurteil vom 22.11.2001 (III ZR 5/01) im Volltext wiedergegeben.
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