Kein Unterhaltsbeitrag für «Haushaltehefrau»
Regelung der Trennung vor der Scheidung
Das Bundesgericht hat einen kantonalen Eheschutzentscheid als willkürlich aufgehoben, gemäss dem ein getrennt lebender Mann seiner Frau bis zur Scheidung monatlich 780 Franken Unterhalt hätte bezahlen müssen. Laut einstimmig gefälltem Urteil der II. Zivilabteilung ist einer erst 41-jährigen und gesunden Frau zumutbar, ihre bisherige Teilzeitbeschäftigung mittelfristig mehr als nur auf 50 Prozent auszuweiten, zumal die Kinder beim Vater leben und von ihm betreut werden.
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