Recht auf Einschulung in der Muttersprache
Zwischen Sprachenfreiheit und Territorialitätsprinzip
Wo die Eltern für die damit verbundenen Kosten aufkommen, vermag das private Interesse an Einschulung in der eigenen Muttersprache das öffentliche Interesse einer Gemeinde am Erhalt ihrer hergebrachten sprachlichen Homogenität zu überwiegen. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichts im Streit um die Zwangseinschulung auf Französisch im Kanton Freiburg hervor.
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