Psychische Krankheit als «Scheidungsgrund»
Auch eine schwere psychische Krankheit eines Gatten kann zur Folge haben, dass dem Partner die Fortsetzung der Ehe nicht mehr zugemutet werden und die Scheidung daher bereits vor Ablauf der vierjährigen Trennungsfrist auch gegen den Willen des kranken Gatten ausgesprochen werden kann. Das geht aus einem weiteren Urteil des Bundesgerichts zum neuen Scheidungsrecht hervor.
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