Anspruch auf Begutachtung in der Muttersprache
Muss ein Behinderter sich bei einer medizinischen Abklärungsstelle der Invalidenversicherung untersuchen lassen, hat er grundsätzlich Anspruch darauf, dass dies an einem Ort geschieht, wo die ihm geläufige Amtssprache des Bundes gesprochen und verstanden wird.
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