Jusletter

Kein Beschwerderecht für Heimatschutz

Versetzung eines Schwyzer Holzhauses

  • Autor/Autorin: Franz Zeller
  • Rechtsgebiete: Verwaltungsrecht
  • Zitiervorschlag: Franz Zeller, Kein Beschwerderecht für Heimatschutz, in: Jusletter 22. Oktober 2001
Der Schweizer Heimatschutz (SHS) kann die vom Schwyzer Regierungsrat beschlossene Versetzung des Holzhauses Nideröst nicht anfechten. Das geschützte Gebäude soll abgebrochen und sein mittelalterlicher Kernbau an einem Ersatzstandort wieder aufgebaut werden. Laut dem einstimmigen Urteil des Bundesgerichts hat der SHS kein Beschwerderecht gegen die kantonale Verfügung. Sie stütze sich nicht auf eidgenössisches Recht und könne daher nicht mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde angefochten werden.

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