Zulässiges schnelles Überholen
Das Strassenverkehrsgesetz schreibt für das Überholen weder eine minimale noch eine maximale Geschwindigkeitsdifferenz vor. Laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts wird indes implizit ein angemessener Tempounterschied vorausgesetzt, weil andernfalls der Überholweg ungebührlich verlängert würde.
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