Jusletter

Aus für Ermatinger Bootssteg-Anlage

Landschaftsschutz am Untersee vor regionalem Tourismus

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Bau- und Raumplanungsrecht. Bodenrecht
  • Zitiervorschlag: fel., Aus für Ermatinger Bootssteg-Anlage, in: Jusletter 24. September 2001
Die Errichtung der von der Thurgauer Gemeinde Ermatingen seit langem geplanten Bootssteg-Anlage am Untersee ist laut einem Urteil des Bundesgerichts auf Grund des Natur- und Heimatschutzgesetzes (Art. 6) «grundsätzlich ausgeschlossen». Für das Projekt im Westerfeld, das die Erstellung von 162 neuen Liegeplätzen und die Aufhebung der bestehenden Bojenfelder «Bügen» und «Stedi» vorsieht, war der kantonale Richtplan geändert worden.

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