Ertrag aus unerlaubtem Geschäft ist zu versteuern
Herkunft des Einkommens unerheblich
Auch wenn ein Vermögensertrag aus einem widerrechtlichen oder unsittlichen Geschäft fliesst, unterliegt er der Einkommenssteuerpflicht. Das Bundesgericht hat in einem neuen Entscheid die Besteuerung von Einkommen aus der Beteiligung an einem betrügerischen Schneeballsystem bejaht.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare