Jusletter

Ertrag aus unerlaubtem Geschäft ist zu versteuern

Herkunft des Einkommens unerheblich

  • Autor/Autorin: Franz Zeller
  • Rechtsgebiete: Einkommenssteuer u. direkte Steuern im Allgemeinen
  • Zitiervorschlag: Franz Zeller, Ertrag aus unerlaubtem Geschäft ist zu versteuern, in: Jusletter 6. August 2001
Auch wenn ein Vermögensertrag aus einem widerrechtlichen oder unsittlichen Geschäft fliesst, unterliegt er der Einkommenssteuerpflicht. Das Bundesgericht hat in einem neuen Entscheid die Besteuerung von Einkommen aus der Beteiligung an einem betrügerischen Schneeballsystem bejaht.

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