Scheidungsrente und Schuldamortisation
Muss ein Ehegatte ein Hypothekardarlehen aufnehmen, um die bei der Scheidung fällig werdenden güterrechtlichen Ansprüche seines Ex-Gatten bezahlen zu können, darf die monatliche Amortisation der Schuld laut einem Urteil des Bundesgerichts bei der Bemessung der Scheidungsrente nicht berücksichtigt werden. Die zusätzlich eingegangene Darlehensverpflichtung dient nämlich nicht gleichermassen den Interessen beider geschiedener Gatten. Vielmehr hat der Schuldner ein unmittelbares Interesse daran, seine güterrechtliche Verpflichtung umgehend zu erfüllen, während der Gläubiger aus Sicht des Bundesgerichts lediglich ein mittelbares Interesse an der raschen Erfüllung seiner güterrechtlichen Forderung hat.
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