Nur kantonale Richter müssen gratis arbeiten
Unterschiedlich geregelte Kostenauflage
Das kantonale Beschwerdeverfahren über Streitigkeiten aus dem Bereich der Unfallversicherung ist auch dann grundsätzlich kostenlos, wenn es sich bei den Prozessparteien um zwei Versicherer handelt - etwa um eine Unfallversicherung und um eine Krankenkasse. Laut einem neuen Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts dürfen auch in solchen Fällen Spruchgebühr und Verfahrenskosten einer Versicherung einzig dann auferlegt werden, wenn sie sich leichtsinnig oder mutwillig verhalten hat.
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