Doppelprozedur im Fall Abacha
Keine Akteneinsicht vor Abschluss des Rechtshilfeverfahrens
Die Strafbehörden des Kantons Genf dürfen im Strafverfahren gegen den Sohn und einen Freund des 1998 verstorbenen nigerianischen Präsidenten Sani Abacha der als Zivilpartei zugelassenen Bundesrepublik Nigeria nicht ohne weiteres Akteneinsicht gewähren. Das entschied das Bundesgericht mit Rücksicht auf das in der gleichen Angelegenheit hängige Rechtshilfeverfahren. Bei der Strafuntersuchung geht es unter anderem um Betrug, ungetreue Geschäftsführung, Geldwäscherei und Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation. Nigeria verlangt Rechtshilfe wegen der gleichen Vorgänge im Blick auf ein von der «Special Fraud Unit» eingeleitetes Verfahren wegen Hinterziehung öffentlicher Gelder.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare