Mindeststandards für reine Internet-Banken und -Effektenhändler zur Kontoeröffnung auf dem Korrespondenzweg und zur Kontoüberwachung
Anlässlich der Pressekonferenz vom 26. April 2001 stellte die Eidg. Bankenkommission neue Mindeststandards für reine Internetbanken vor. Diese regeln die Kundenidentifizierung und –überwachung mit Blick auf die Anforderungen des Geldwäschereigesetzes. Sie haben nur provisorischen Charakter und sollen durch allgemeinere Regeln abgelöst werden, welche auch für die rein elektronischen Kundenbeziehungen von Banken gelten sollen, die daneben auch noch traditionelle Kommunikationskanäle benützen.
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