Verbotener «Bio-Akku»
Das Bundesamt für Gesundheit hat es laut einem Urteil des Bundesgerichts zu Recht untersagt, den «Aura-Balance-Akku» mit Heilanpreisungen in den Verkehr zu bringen. Dem rund drei Millimeter dicken Gerät von der Grösse eines A4-Blattes wird zugeschrieben, dank «Phi-Lambda-Technology» über unerschöpfliche Bioenergie zu verfügen und damit verschiedenste Leiden lindern oder heilen zu können. Laut dem Urteil aus Lausanne ist der «Aura-Balance-Akku» ein medizinisch-technischer Gegenstand, für den nachgewiesen werden muss, dass er den grundlegenden Anforderungen der Medizinalprodukteverordnung genügt (Art. 3 lit. a und Art. 9 Abs. 1).
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