Keine «ewigen» Gewässerkonzessionen
Streit um Nutzung anonymer Bäche
Eine im vorletzten Jahrhundert erteilte Wasserrechtskonzession, deren zeitliche Dauer nicht geregelt ist, darf laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts nachträglich befristet werden. Um welches Unternehmen es geht, ist nicht bekannt, da im vollständig anonymisierten Urteil lediglich vom «B.-Bach und C.-Bach bei Y.» die Rede ist. Einzig aus dem Umstand, dass die St. Galler Regierung Konzessionsbehörde ist, lässt sich einigermassen zuverlässig schliessen, in welchem Kanton die beiden Gewässer fliessen.
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