Haftungsausschluss beim Online-Banking
BGH Urteil vom 12.12.2000, XI ZR 138/00
Wie wir bereits am 18. Dezember 2000 kurz berichteten, ist ein umfassender Haftungsausschluß für Zugangsstörungen beim Online-Banking gemäss deutschem Bundesgerichtshof unzulässig. Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kreditinstituten, nach denen das Institut bei aus technischen und betrieblichen Gründen erfolgten, zeitweiligen Beschränkungen und Unterbrechungen des Zugangs zum Online-Service auch bei grobem Verschulden nicht haftet, verstoßen gegen § 11 Nr. 7 AGBG. Vorliegend wird der Entscheid des BGH (XI ZR 138/00) wiedergegeben.
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