Jusletter

Verwahrung zum Schutz hochwertiger Rechtsgüter

Risiko für Leib und Leben des früheren Arbeitgebers

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Nicht freiheitsentziehende Sanktionen
  • Zitiervorschlag: fel., Verwahrung zum Schutz hochwertiger Rechtsgüter, in: Jusletter 12. Februar 2001
Die Schwelle für die Verwahrung einer geistig abnormen Person wegen schwerwiegender Gefährdung der öffentlichen Sicherheit ist niedriger, wenn hochwertige Rechtsgüter wie Leib und Leben auf dem Spiel stehen. Gemäss einem aktuellen Entscheid des Bundesgerichts kann eine Verwahrung bereits dann notwendig sein, wenn das Risiko für Leib und Leben nicht besonders gross ist. In einem Urteil hat der Kassationshof des Bundesgerichts die Verwahrung eines 60-jährigen Mannes akzeptiert, der massive Drohungen gegen eine Vielzahl von Personen ausgesprochen, 1992 einen Menschen bei einem Handgemenge mit dem Messer verletzt und 1994 durch Schüsse aus einer Waffe Menschen in Lebensgefahr gebracht hatte. Kurz nach der Entlassung aus dem Strafvollzug begab sich der Mann 1997 zu seinem ehemaligen Arbeitgeber und sprach Morddrohungen aus. Die aargauische Justiz verurteilte ihn wegen Drohung zu einer Gefängnisstrafe von sieben Monaten und Verwahrung auf unbestimmte Zeit.

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