Ladenöffnung am Sonntag
Besonderheit des Tourismus in den Freibergen
In den jurassischen Freibergen kann einem Einkaufszentrum während der Sommerzeit die Öffnung des Geschäfts an Sonntagen mit Rücksicht auf die Bedürfnisse des Tourismus gestattet werden. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichts hervor, welches im Zusammenhang mit dem Einkaufszentrum von Coop Neuenburg-Jura in Saignelégier eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde der Gewerkschaft Unia abgewiesen hat. Damit wird ein Entscheid des jurassischen Kantonsgerichts bestätigt, laut welchem das Geschäft ohne behördliche Bewilligung an Sonntagen im Sommer geöffnet werden darf und die Beschäftigung von Frauen bewilligt werden kann.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare