Jusletter

Vorzeitiger Massnahmenvollzug

Schwer zu beurteilende übermässige Dauer

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Strafprozessrecht
  • Zitiervorschlag: fel., Vorzeitiger Massnahmenvollzug, in: Jusletter 31. Juli 2000
Lässt ein Angeklagter sich freiwillig auf den vorzeitigen Vollzug einer stationären Massnahme ein, zu der er noch nicht rechtskräftig verurteilt worden ist, gelten laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts die gleichen Grundrechtsgarantien wie beim vorzeitigen Strafantritt. Insbesondere muss der Haftrichter auf Verlangen prüfen, ob der vorläufige Massnahmenvollzug bereits übermässig lang dauert. Nicht erforderlich ist dagegen in der Regel, dass für diese richterliche Haftprüfung eine mündliche Verhandlung durchgeführt wird.

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.