Spitallisten für Richter tabu
Befindet der Bundesrat auf eine Beschwerde hin über eine kantonale Spitalliste, kann sein Entscheid nicht ans Eidgenössische Versicherungsgericht (EVG) weitergezogen werden. Dieses ist in einem neuen Grundsatzentscheid nicht auf eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde des Schweizer Paraplegiker-Zentrums eingetreten, welches in der Zürcher Spitalliste keine Aufnahme gefunden hatte und sich dagegen vergeblich beim Bundesrat beschwert hatte.
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