Abberufung der Verwaltung
Verlorenes Vertrauen der Stockwerkeigentümergemeinschaft
Legt die Verwaltung einer Stockwerkeigentümergemeinschaft während Jahren keine korrekte Heizkostenabrechnung vor, gilt dies als wichtiger Grund für deren Abberufung. Dies geht aus einem neuen Urteil des Bundesgerichts hervor, das sich erstmals zu dieser Frage geäussert hat. Lehnt es die Gemeinschaft der Stockwerkeigentümer unter diesen Umständen ab, ihren Verwalter abzuberufen, hat dies auf die Klage eines einzelnen Wohnungseigentümers hin der Richter zu tun (Art. 712r Abs. 2 Zivilgesetzbuch).
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