Streit um «www.berneroberland.ch»
Kein spezifischer gesetzlicher Schutz für Domainnamen
Wie zuvor schon das Handelsgericht des Kantons Bern hat jetzt auch das Bundesgericht einem in Thun domizilierten Informatikunternehmen die Verwendung des Internet-Domainnamens «www.berneroberland.ch» verboten und die Gesellschaft angewiesen, gegenüber der für die Registrierung schweizerischer Domainnamen zuständigen Stiftung Switch eine Löschungserklärung abzugeben. Das neue Grundsatzurteil, das sich auf das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) beruft, beantwortet nicht nur Fragen, sondern wirft - vermutlich notgedrungen - auch solche auf.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare