Unzulässige Vereinbarung über Ferienabgeltung
Rechtsmissbrauch durch den Arbeitnehmer
Das gesetzliche Verbot, Ferienansprüche durch Geldleistungen oder andere Vergünstigungen abzugelten, ist zwar zwingender Natur, doch kann sich die Berufung darauf unter Umständen als rechtsmissbräuchlich erweisen. Das Bundesgericht hat Rechtsmissbrauch im Falle eines Arbeitnehmers bejaht, der in Kenntnis der Rechtslage aus eigennützigen Motiven dem Arbeitgeber eine unzulässige Abgeltungsvereinbarung vorgeschlagen und im Nachhinein geltend gemacht hatte, die Abrede verstosse gegen zwingendes Gesetzesrecht.
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