Regressrecht für Lohn zahlenden Arbeitgeber
Komplizierte Füllung einer Gesetzeslücke im Schadensrecht
Muss ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer während der Dauer einer unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit den Lohn zahlen, kann er sich laut einem Urteil des Bundesgerichts an dem für den Unfall haftenden Dritten schadlos halten, obwohl ein solcher Regress im Gesetz nicht vorgesehen ist. Die Lücke im Schadensrecht wird durch den Leitentscheid auf eine Weise geschlossen, die innerhalb des Gerichts nicht unbestritten blieb.
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