Jusletter IT

Zur eGovernment-Gesetzumsetzung im Land Berlin

  • Autor/Autorin: Dagmar Lück-Schneider
  • Beitragsart: E-Government
  • Region: Deutschland
  • Rechtsgebiete: E-Government
  • DOI: 10.38023/110fa8c9-58dc-4516-8cb1-19f9232a9e8b
  • Zitiervorschlag: Dagmar Lück-Schneider, Zur eGovernment-Gesetzumsetzung im Land Berlin, in: Jusletter IT 31. Mai 2022
Das E-Government-Gesetz Berlin trifft im Abschnitt 3 – IKT-Steuerung – Regelungen zur IKT-Steuerung des Landes. So werden bestimmte Aufgaben der Staatssekretärin für IKT und einer Organisationseinheit IKT-Steuerung sowie dem IT-Dienstleister des Landes zugeordnet. Im Zusammenhang mit der Umsetzung entstand auch ein neues Rollenkonzept für Beschäftigte mit Aufgaben im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik. Für dessen Entwicklung wurde auf eine im Auftrag des IT-Planungsrat entwickelte Studie zurückgegriffen. Die von der Studie antizipierten Vorteile konnten erreicht werden: Das Ergebnis ist geeignet, erforderliche Kompetenzen von Rollenträgern mit IKT-Aufgaben leicht zu identifizieren und unterstützt damit Einstellungen und Fortbildungen, die aufgrund der abgeleiteten Methodik sowohl rollenspezifisch, wie auch kompetenzorientiert und dann rollenübergreifend geplant werden können.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitung
  • 2. Das IKT-Rollenkonzept des Landes Berlin
  • 2.1. Die Studie E-Government-Kompetenz im Auftrag des IT-Planungsrates
  • 2.2. Das IKT-Rollenkonzept des Landes Berlin
  • 3. Bereits sichtbare Effekte
  • 4. Literatur

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