«Inbox advertising» stellt Verwendung elektronischer Post zwecks Direktwerbung dar
EuGH - Die Verwendung elektronischer Post zwecks Direktwerbung begründet eine Verwechslungsgefahr, die dazu führen kann, dass ein Nutzer, der auf die der Werbenachricht entsprechende Zeile klickt, gegen seinen Willen auf eine die betreffende Werbung enthaltende Internetseite weitergeleitet wird. (Urteil C-102/20)
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