Drei wesentliche Veränderungen im Datenschutzrecht der Schweiz
Das Datenschutzrecht in der Schweiz hat sich massgebend durch die Einführung der EU-Datenschutzgrundverordnung («DSGVO») verändert und wird sich durch das Inkrafttreten des revidierten Schweizer Datenschutzgesetzes noch weiter verändern. Die Autorin stellt drei Instrumente vor, welche für das neue Datenschutzverständnis der Schweiz von Bedeutung sein werden: Die Einführung von Privacy by Default, Rechtsregeln zur automatisierten Einzelfallentscheidung und die Datenportabilität. Diese werden mit dem geltenden Recht in der Schweiz und der DSGVO verglichen.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Privacy by Design und Privacy by Default
- 2.1. E-DSG, DSG und DSGVO im Vergleich
- 2.2. Kritische Auseinandersetzung
- 2.3. Zwischenfazit
- 3. Automatisierte Einzelfallentscheide (AEFE) und Profiling
- 3.1. Profiling
- 3.2. AEFE
- 3.2.1. Begriff
- 3.2.2. Kein Ausschluss bei besonders schützenswerten Daten
- 3.2.3. Keine besondere Regelung für Kinder
- 3.2.4. Rechtsfolgen
- 3.2.5. Verstösse
- 3.3. Zwischenfazit
- 4. Datenportabilität
- 4.1. Geltendes Recht in der Schweiz
- 4.2. E-DSG
- 4.3. Kritische Auseinandersetzung
- 4.4. Zwischenfazit
- 5. Schlussfolgerungen
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