Deutsche Regelung betreffend Pressesnippets nicht anwendbar
EuGH – Die deutsche Regelung, die es Suchmaschinen untersagt, Pressesnippets ohne Genehmigung des Verlegers zu verwenden, ist mangels vorheriger Übermittlung an die Kommission nicht anwendbar. Es handelt sich um eine Vorschrift betreffend einen Dienst der Informationsgesellschaft und somit um eine «technische Vorschrift», deren Entwurf der Kommission zu notifizieren ist. (Urteil C-299/17)
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