App «Sympto» gilt als Medizinprodukt
BVGer – Eine App, die dazu dient, die Fruchtbarkeit ihrer Nutzerin durch Auswertung ihrer Personendaten zu bestimmen, gilt als Medizinprodukt. Sie muss ein Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen, um in der Schweiz vermarktet werden zu können. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. (Urteil C-669/2016)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare