E-Democracy in Wassenaar
Der Beitrag untersucht die Verwendung von Anwendungen der e-Democracy (und auch eGovernment) aus dem Ausland unter Berücksichtigung des Wassenaarer Arrangements. Der Beitrag kommt zum Ergebnis, dass die Nutzung derartiger Anwendungen in mehrfacher Hinsicht mit den Einschränkungen des Wassenaarer Arrangements kollidieren und es lediglich an einer einzigen Anmerkung in einem Anhang liegt, dass diese letztendlich aus dem Nicht-Wassenaar-Ausland – zumindest in einigen, wenn auch nicht allen Szenarien – doch legal nutzbar sein dürften. Die Nutzung von e-Democracy und e-Government aus dem Nicht-Wassenaar-Raum kann daher im besten Fall als rechtlich prekär bezeichnet werden.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einführung
- 1.1. Problemstellung
- 1.2. Wassenaar und die Europäische Union
- 2. Kryptographische Komponenten
- 2.1. https – Transport Layer Security (TLS)
- 2.2. TLS und das Wo?
- 2.3. Digitale Signatur
- 2.4. Anonymisierungstechniken
- 3. Ausnahmen zur WA-Liste, Abschnitt 5.A, Teil 2
- 3.1. Systembezogene Ausnahmen
- 3.2. Nutzungsbezogene Ausnahme
- 4. Wassenaar und Open Source
- 5. Fazit
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