Das geplante europäische elektronische Zugangsportal zur Vernetzung der amtlich bestellten Systeme nach der revidierten Transparenzrichtlinie
Die Transparenzrichtlinie 2004 (RL 2004/109/EG) harmonisiert die Informationspflichten von Emittenten von Aktien und Schuldtiteln in der Europäischen Union. Nach Artikel 21 Abs. 2 der RL haben die Mitgliedstaaten der EU sicherzustellen, dass es in jedem Mitgliedstaat zumindest ein amtlich bestelltes System für die zentrale Speicherung der nach dieser Richtlinie vorgeschriebenen Informationen gibt. Nach Erwägungsgrund 25 der RL geschieht dies in der Absicht, «[so] dass ein europäisches Informationsnetz aufgebaut werden kann.» Dieses Netz soll am 1. Januar 2018 starten. Eine besondere Bedeutung wird dabei dem auf europäischer Ebene vorgesehenen elektronischen Zugangsportal zukommen.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Technische Regulierungsstandards als besondere Rechtsgestaltungsform im europäischen Kapitalmarktrecht
- 3. Der technische Regulierungsstandard zur Schaffung des Europäischen Elektronischen Zugangsportals
- 3.1. Zeitlicher Ablauf
- 3.2. Inhalt
- 4. Schlussbemerkung
- 5. Literaturverzeichnis
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