Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA)
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat über das ERV-Gesetz die Aufgabe erhalten, den rund 165.000 zugelassenen Anwältinnen und Anwälten in Deutschland ein «besonderes elektronisches Anwaltspostfach» einzurichten.
Die Qualitätsziele in dem Projekt sind maßgeblich durch Datenschutz und Datensicherheit sowie die Wahrung der anwaltlichen Verschwiegenheit geprägt.
Die Sicherheitsarchitektur realisiert u.a. die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und die Zwei-Faktor-Authentifizierung für den Zugang zu beA.
Im Projekt beA stellen sich besondere Herausforderungen, die sich insb. aus der Anzahl und Verschiedenheit der Beteiligten und der hohen Anforderungen an die Sicherheit ergeben.
Die Qualitätsziele in dem Projekt sind maßgeblich durch Datenschutz und Datensicherheit sowie die Wahrung der anwaltlichen Verschwiegenheit geprägt.
Die Sicherheitsarchitektur realisiert u.a. die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und die Zwei-Faktor-Authentifizierung für den Zugang zu beA.
Im Projekt beA stellen sich besondere Herausforderungen, die sich insb. aus der Anzahl und Verschiedenheit der Beteiligten und der hohen Anforderungen an die Sicherheit ergeben.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Elektronischer Rechtsverkehr, rechtliche Grundlage für die Einführung des beA in Deutschland
- 2. Qualitätsziele des Projektes
- 3. Aufbau und Architektur des beA
- 4. Besondere Projektherausforderungen
- 5. Fazit
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