Tobias Mc Fadden gegen Sony Music Entertainment Germany GmbH
EuGH – Nach Ansicht von Generalanwalt Szpunar ist der Betreiber eines Geschäfts, einer Bar oder eines Hotels, der der Öffentlichkeit ein WLAN-Netz kostenlos zur Verfügung stellt, für Urheberrechtsverletzungen eines Nutzers nicht verantwortlich. (Urteil C-484/14)
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