Öffentlich‐rechtliche Datenbanken im Spannungsfeld zwischen der Datenbank‐ und der PSI‐Richtlinie am Beispiel des österreichischen Firmenbuchs
Die Datenbankrichtlinie 96/9/EG schützt auch Datenbanken des öffentlichen Sektors wie das österreichische Firmenbuch. Dieser Schutz wird durch Richtlinie 2013/37/EU, mit der die PSI-Richtlinie 2003/98/EC über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors geändert wird, deutlich eingeschränkt, da die Firmenbuchdatenbank unter den Geltungsbereich dieser Richtlinie fällt. Die Firmenbuchdatenbank wird daher zur Weiterverwendung in Lizenz zu geben sein.
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