Datenschutz im Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen
Am 9. Oktober 2015 hat der Rat seine Verhandlungsposition in Bezug auf den Entwurf der Datenschutzrichtlinie festgelegt. Diese Richtlinie soll den Schutz personenbezogener Daten gewährleisten, die zur Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung oder Verfolgung von Straftaten, zur Strafvollstreckung oder zum Schutz vor und zur Abwehr von Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit verarbeitet werden.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare