Recht, Gesetz und Logik in juristischer Argumentation
Bemerkungen zu den Theorien von Toulmin, Alexy und Neumann
Die Rechtsregel, die der Schlussregel (W) im Argumentschema Toulmins entspricht, ist nicht als Allsatz, sondern als anfechtbare Regel aufzufassen. Diese zur internen Rechtfertigung erforderliche Rechtsregel lässt sich mit der Gesetzesnorm, die bei der externen Rechtfertigung als Stützung (B) für die betreffende Rechtsregel funktioniert, nicht gleichsetzen. Sowohl Rechtsprinzipien wie auch Gesetzesnormen befinden sich als «Rechtsquelle» außerhalb der internen Rechtfertigung.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Theorie der Argumentation ohne Allquantor
- 3. Eine logische Interpretation der Schlussregel «W»
- 4. Einbeziehung der internen Rechtfertigung in Toulmins Schema
- 5. Dialektische Argumentation mit anfechtbaren Regeln im Zivilrecht
- 6. Schlusswort
- 7. Literatur
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare